Übertritt

Nach dem Ende der Grundschule steht ein Schulwechsel an. Mit dem Übertrittszeugnis der vierten Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die weiterführenden Schulen.
Das Übertrittszeugnis gibt die Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) an. Die Zeugnisausgabe erfolgt am ersten Unterrichtstag im Mai.
Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler Anfang Januar eine schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. Eltern können so auf dieser Grundlage frühzeitig mit der Lehrkraft über den Leistungsstand ihres Kindes sprechen.

Informationsveranstaltung im 3. Schuljahr

In einer ersten Informationsveranstaltung erhalten die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines zusätzlichen Elternabends im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 an der Grundschule Informationen über das differenzierte Bildungssystem. Auf Wunsch können auch Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 2 daran teilnehmen.

Informationsveranstaltungen im 4.Schuljahr

In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschulen und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zum Übertritt durch.

Quelle: KM Bayern

Linkliste zum Übertritt nach der Grundschule

Bayerisches Kultusministerium: Schulabschlüsse im Überblick

Bayerisches Kultusministerium: Übertritt und Schulartenwechsel