Nach dem Ende der Grundschule steht ein Schulwechsel an. Mit dem Übertrittszeugnis der vierten Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die weiterführenden Schulen.
Das Übertrittszeugnis gibt die Gesamtdurchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) an. Die Zeugnisausgabe erfolgt am ersten Unterrichtstag im Mai.
Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler Anfang Januar eine schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand. Eltern können so auf dieser Grundlage frühzeitig mit der Lehrkraft über den Leistungsstand ihres Kindes sprechen.
Informationsveranstaltung im 3. Schuljahr
In einer ersten Informationsveranstaltung erhalten die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines zusätzlichen Elternabends im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 3 an der Grundschule Informationen über das differenzierte Bildungssystem. Auf Wunsch können auch Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 2 daran teilnehmen.
Informationsveranstaltungen im 4.Schuljahr
In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschulen und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zum Übertritt durch.
Quelle: KM Bayern
Linkliste zum Übertritt nach der Grundschule
Bayerisches Kultusministerium: Schulabschlüsse im Überblick
Bayerisches Kultusministerium: Übertritt und Schulartenwechsel
